AGBs

Sofern nicht vertraglich anders vereinbart gelten für alle vom Drachenbootsportklub Vienna Dragons durchgeführten Trainings und Veranstaltungen die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

Sicherheitshinweise und Teilnahmebedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, bei einer Veranstaltung* des Drachenbootsportklubs Vienna Dragons teilzunehmen. Wir möchten Ihnen eine rundum gelungene Veranstaltung ermöglichen. Hierzu gehört jedoch auch eine klare rechtliche Vereinbarung, unsere AGBs, wie sie nachfolgend dargelegt sind und in Kraft treten, sobald es zu einem gültigen Vertragsabschluss gekommen ist.

 

  1. Der Drachenbootsport ist eine Wassersportart und unterliegt somit allen damit verbundenen Gefahren. Somit ist es unabdingbar, dass die Mannschaft sich an die nachfolgenden Regelungen hält:
    1. Das Team benennt eine/n sogenannte/n Teamkapitän/in (verantwortliche Person), der/die mind. 21 Jahre alt sein muss. Diese Person ist für das Team ab der Anmeldung bis zum Ende der Veranstaltung Ansprechpartner/in für das Organisationspersonal. Sie ist während der Veranstaltung verantwortlich für das Verhalten des Teams an Land und auf dem Wasser.
    2. Derjenige / diejenige, der / die das Team zur Veranstaltung anmeldet, verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen und Sicherheitshinweise jedem Teammitglied vor der Veranstaltung zur Kenntnis zu bringen und auf deren Inhalt und Bedeutung ausreichend hinzuweisen.
    3. Der Veranstalter stellt während der Veranstaltung eine/n Bootsführer/in (Steuermann / Steuerfrau).
    4. Den Anweisungen des Organisationspersonals sowie deren Beauftragten ist von allen Teilnehmern zur eigenen Sicherheit unbedingt und uneingeschränkt Folge zu leisten.
      1. Drachenbootführer/innen sind als Schiffsführer/innen weisungsbefugt. Ihren Kommandos ist im Rahmen ihrer Funktion als Steuermann/-frau unverzüglich Folge zu leisten.
      2. Teilnehmer/innen, die den Weisungen der Schiffsführer/innen oder des Organisationspersonals nicht Folge leisten, können aus dem Drachenboot, sowie der gesamten Veranstaltung verwiesen werden. Hieraus entstehen der verwiesenen Person keinerlei Ansprüche auf Ausgleich oder Schadenersatz.
    5. Jede/r Teilnehmer/in muss sich in einem entsprechenden körperlichen und geistigen Zustand befinden um an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er/sie nimmt auf eigenes Risiko daran teil.
    6. Die Teilnahme an einer Drachenbootfahrt ist unter Einfluss von Alkohol, berauschenden Substanzen oder von Medikamenten, welche sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, nicht gestattet.
    7. Jede/r Teilnehmer/in sollte in der Lage sein, 50 Meter in fließendem Gewässer in der Kleidung, die er/sie während der Veranstaltung im Boot trägt, zu schwimmen. Schlechte Schwimmer oder Nichtschwimmer müssen in der Zeit, in der sie sich auf dem Wasser befinden, eine korrekt angezogene Schwimm- oder Rettungsweste tragen.
  2. Boote und Paddel werden gestellt. Dieses Material ist von den Teilnehmer/innen pfleglich zu behandeln. Vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigungen oder Verluste müssen ersetzt werden. Hierbei haftet der/die Teamkapitän/in gegenüber dem Veranstalter.
  3. Der Veranstalter, der Ausrichter, die Sponsoren, die freiwilligen Helfer, Offizielle und Personen, die mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragt sind, werden mit der Unterschrift der verbindlichen Anmeldung und der Sicherheitshinweise von jeglicher Haftung befreit, es sei denn, ihnen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
  4. Für die Teilnahme von Personen, die während der Veranstaltung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung abzugeben.
  5. Der Veranstalter und Ausrichter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene und/oder beschädigte Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer.
  6. Die Veröffentlichung von Bildmaterial, dass während einer Veranstaltung aufgenommen wurde, bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Veröffentlichungen im politischen oder religiösen Kontext handelt.
  7. Sollte die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Hochwasser) oder auf Wunsch des Teams abgesagt und kein Ersatztermin vereinbart werden, so entstehen folgende Stornokosten:
    1. Absage am Tag der Veranstaltung 100% der vereinbarten Kosten
    2. Absage 1-2 Tage vorher 50% der vereinbarten Kosten
    3. Absage 3 Tage vorher oder mehr werden keine Kosten verrechnet.
    4.  Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (Sturm / Gewitter) erheblich gefährdet und muss diese daher abgebrochen werden, so werden nur die bereits erbrachten oder zur Beendigung noch notwendigen zu erbringenden Leistungen dem Kunden in Rechnung gestellt.
    5. Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen, hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise oder Hotelkosten.
  8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.



*) Veranstaltung meint jegliche Aktivität die mit vereinsfremden Personen durchgeführt wird. Hierunter fallen unter anderem Trainings, Regatten, Drachenbootveranstaltungen mit oder ohne Catering